Für TV- & Radio-Produktionen
Kostenfreie Nutzung:
Die kostenfreie Lizenz gilt für Produktionen von TV- & Radio-Sender mit GEMA-Vertrag und
für alle Produktionen des Senders (Eigenproduktionen, Auftragsproduktionen,
Co-Produktionen)
Folgende Nutzungsarten sind kostenfrei:
Filme, Serien, Programmhinweis- oder Image-Trailer sowie Werbetrenner, die zur Sendung
bestimmt sind.
Die Nutzung im Internet der gesendeten TV- & Radio-Produktionen, Filme, Serien und
Trailer auf den sendereigenen Webseiten, in der Mediathek des Senders und den
Social-Media-Plattformen, z.B. YouTube, facebook etc.
Grundlage sind die zwischen der GEMA und den Sendern sowie zwischen der GVL und den
Sendern geschlossenen Verträge. Die Sender sind zur Abgabe der GEMA-Musikaufstellung bei der GEMA verpflichtet.
Dieses geschieht seit 2019 durch die monetarisierung aller Sender über den Audiofingerprint algorithmus von BMAT.
Es ist aber erforderlich eine Liste der benutzten Musik, falls möglich auch eine EDL der Produktion und eine ausgefüllte und unterschriebene AV-Meldung der betreffenden Sendung an music2movie zu übermitteln.
Das entsprechende Formular bitte hier herunterladen:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Formulare/anmeldung_av_produktionen.pdf
Freie TV-Produktionen
Wir stellen gerne eine Verwertungsgenehmigung für Eigenproduktionen ohne Auftrag
eines Senders aus. Voraussetzung ist die spätere Ausstrahlung bei einem Sender,
welcher mit der GEMA und der GVL die entsprechenden Verträge zur freien Nutzung
geschlossen hat. Für die Verwertungsgenehmigung bitte info@music2movie.com kontaktieren.
Für alle anderen Nutzungsarten von AV-Produktionen bitte info@music2movie.com
kontaktieren.